Allgemeine Geschäftsbedingungen, Reiseagentur PORTUTEAM, Berlin
1. Bedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen (Geschäftsbesorgungsvertrag)
PORTUTEAM bietet die Vermittlung von Mietverträgen mit den Eigentümern oder Vermietern der Ferienobjekte an. PORTUTEAM handelt dabei als Vermittler fremder Leistungen zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter (der zugleich Leistungsträger und Vertragspartner ist), soweit sich aus gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. [§ 651a Abs. 2 BGB: Die Erklärung, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungsträger), bleibt unberücksichtigt, wenn nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird, dass der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt. ] Die Rechte und Pflichten von PORTUTEAM ergeben sich aus den vorliegenden Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, sowie aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675 und 631 ff. BGB. [§ 675 BGB: … … Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.]
Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger und Vertragspartner der vermittelten Leistungen resultieren aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und den mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
Die Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie die Beschreibung der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen stellen Vereinbarungen zwischen Kunde und Eigentümer/Vermieter dar, welche durch PORTUTEAM als Vertreter namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters getroffen werden.
Der Kunde kann seinen Buchungswunsch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an PORTUTEAM übermitteln. Dieser Buchungswunsch stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an PORTUTEAM dar.
Der Vertrag kommt mit der telefonisch oder per E-Mail erteilten Buchungsbestätigung zustande, welche PORTUTEAM als Vertreter des Eigentümers/Vermieters unter Vergabe einer Buchungsnummer erteilt. Hierdurch bietet PORTUTEAM dem Kunden namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung und der vorliegenden Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
Nach erfolgtem Vertragsabschluss übermittelt PORTUTEAM dem Kunden eine schriftliche Bestätigung mit den Leistungsdaten und Preisen namens und im Auftrag des Eigentümers/Vermieters. Die Übermittlung der schriftlichen Bestätigung dient dazu, die bereits zuvor verbindlich getroffenen Vereinbarungen nochmals festzuhalten und soll es ermöglichen, etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich zu klären.
Zahlungsabwicklung
PORTUTEAM ist in Bezug auf die Anzahlung und die Restzahlung sowie eventuell entstehende Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigter des Eigentümers oder Vermieters.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, die selbstverständlich auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Falls im Vertrag nicht anders vermerkt, beträgt diese 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
Geht die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist ein, ist PORTUTEAM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Rücktrittsgebühren gemäß den vorliegenden Bestimmungen zu erheben.
Die Restzahlung ist, wenn PORTUTEAM auch hierfür als Inkassobevollmächtigter des Eigentümers/Vermieter fungiert und im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an PORTUTEAM zu zahlen. Geht die Restzahlung nicht bis zu der genannten Frist ein, ist PORTUTEAM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Rücktrittsgebühren gemäß den vorliegenden Bestimmungen zu erheben.
Wenn PORTUTEAM das Inkasso der Restzahlung nicht übernimmt, ist die Restzahlung spätestens bei der Anreise vor Ort in bar zu leisten. Das Mietobjekt kann erst nach vollständiger Bezahlung bezogen werden.
Einzelne Eigentümer/Vermieter fordern eine Kaution, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objekts zurückgezahlt wird. Diese Kaution wird in der Regel direkt zwischen Vermieter und Mieter vereinbart und abgewickelt. Auf Wunsch übernimmt PORTUTEAM treuhänderisch die Zahlungsabwicklung für diese Kautionsleistung.
Reiserücktritt
Bei vermittelten Mietverträgen besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dem Kunden wird jedoch durch die Eigentümer/Vermittler ein Rücktrittsrecht gemäß nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden und kann rechtswirksam an PORTUTEAM als Vermittler gerichtet werden.
Die Eigentümer/Vermieter können im Falle des Rücktritts pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine eventuell mögliche Vermietung an einen anderen Kunden bereits berücksichtigt sind. Unter der Maßgabe, dass es dem Kunden unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen, fallen (falls nicht im Einzelfall anders vereinbart) folgende Rücktrittskosten an:
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, da die möglichen Stornokosten bei privaten Ferienobjekten recht hoch sind. PORTUTEAM unterbreitet gerne ein Angebot.
Nicht als Rücktritt gilt es, wenn Ersatzteilnehmer gestellt werden, die mit allen Pflichten und Rechten in den Vertrag eintreten. Allerdings hat der Eigentümer/Vermieter das Recht des Widerspruchs, wenn diese Teilnehmer den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen oder ihrem Eintritt gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Eigentümer/Vermieter als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Der Eigentümer/Vermieter sowie PORTUTEAM als deren Vertreter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Mitreisende die Durchführung des Vertrages trotz erfolgter Abmahnung nachhaltig stören oder sich derart vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder der Einrichtung desselben.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. wegen verspäteter Ankunft oder früherer Abreise) besteht kein anteiliger Erstattungsanspruch. Sollte das Mietobjekt bei früherer Abreise anderweitig weiter vermietet werden können, so werden die entsprechenden Beträge jedoch erstattet.
Besondere Pflichten von PORTUTEAM
PORTUTEAM haftet für die gewissenhafte und ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrages. Die Vermittlung wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen. Die vermittelten Ferienhäuser und Ferienwohnungen werden einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen.
Auskünfte in Bezug auf das Mietobjekt, Land und Leute, Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften erteilt PORTUTEAM nach bestem Wissen und den zur Verfügung stehenden aktuellen Unterlagen. Als Vermittler des Vertrages leiten wir Kundenwünsche an den Eigentümer/Vermieter weiter und übermitteln dessen Auskünfte. PORTUTEAM kann jedoch für die Ausführung der Wünsche und die Korrektheit der Auskünfte selbst nicht haften.
Die Informationen über geltende Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsbestimmungen muss der Kunde selbständig vor Reiseantritt überprüfen, da diese sich jederzeit ändern können. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die aktuellen Bestimmungen für deutsche Staatsbürger sind der Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes zu entnehmen, zu der ein Link der Internetseite www.portuteam.de führt.
Besondere Pflichten des Kunden
Gegenüber PORTUTEAM sind Mängel der Vermittlungsleistung unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn diese Anzeige unterbleibt und Abhilfe möglich war, können Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
Gegenüber dem Eigentümer/Vermieter (bzw. dem Verwalter vor Ort) oder aber - ohne besondere Formvorschriften - direkt gegenüber PORTUTEAM als Bevollmächtigtem sind etwaige Mängel des Objekts unverzüglich anzuzeigen. Es ist entsprechende Abhilfe zu verlangen und dem Eigentümer/Vermieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, da nachträgliche Mängelanzeigen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können. Bitte reklamieren Sie erkennbare und gravierende Mängel auch dann, wenn diese weder durch Sie verursacht wurden noch diese eine wesentliche Beeinträchtigung für Sie darstellen. Sie vermeiden damit mögliche unberechtigte Regressforderungen.
Das Mietobjekt darf nur wie gebucht und bestätigt belegt werden. Sollte sich die Personenzahl ändern, ist eine rechtzeitige Mitteilung erforderlich. Haustiere müssen immer angemeldet werden und werden von uns – wenn sie gestattet sind – auf der Bestätigung vermerkt.
Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln und Selbstverursachte Schäden sind dem Eigentümer/Vermieter zu melden. Sollten Leistungsstörungen eintreten, ist der Kunde gehalten, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und mögliche Schäden am Objekt so gering wie möglich zu halten. Bei Abreise muss das Objekt in einem aufgeräumten, ordentlichen und besenreinen Zustand übergeben werden.
Sonstige Bestimmungen
Die vertragliche Haftung von PORTUTEAM als Vertragsvermittler für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und/oder soweit PORTUTEAM für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Vertragspartners/Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ansprüche gegen PORTUTEAM oder den Eigentümer/Vermieter des Mietobjekts sind binnen eines Monats nach dem letzten Aufenthaltstag laut Mietvertrag geltend zu machen. Danach können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Werden Ansprüche gegen den Eigentümer/Vermieter geltend gemacht, ist die Frist gewahrt, wenn diese rechtzeitig an PORTUTEAM als Bevollmächtigten erfolgt sind.
Sämtliche Ansprüche (ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung) verjähren nach einem Jahr ab vertraglichem Ende des gebuchten Aufenthalts. Durch rechtzeitige Geltendmachung wird die Verjährung selbstverständlich gehemmt.
Gerichtsstand für Klagen gegen PORTUTEAM ist Berlin. Für etwaige Klagen von PORTUTEAM gegen den Kunden ist der Wohnort des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch bei Personen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit dieser Bedingungen insgesamt zur Folge.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen (Reisevermittlungsvertrag)
Abschluss des Vertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann formlos und wahlweise persönlich, schriftlich und per E-Mail, telefonisch oder via Internet erfolgen. PORTUTEAM ist immer nur Vermittler der Leistungen und in keinem Falle Veranstalter derselben.
Bezahlung
Sofern vom Veranstalter oder Leistungsträger nichts anderes festgelegt wurde, ist bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Für den Termin der Restzahlung sind die Bedingungen des Veranstalters oder Leistungsträgers maßgeblich, die in deren jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
Bei der Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und sonstiger reiner Unterkunftsvermittlung beträgt die Anzahlung 30 %, die Restzahlung ist in diesem Falle bis vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
Wenn Sie eine Reise buchen, für die ein Sicherungsschein des Veranstalters vorgeschrieben ist, erhalten Sie diesen mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Zustandekommen des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt mit der Reisebestätigung durch den Veranstalter oder Leistungsträger zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Von diesem erhalten Sie – sofern gesetzlich vorgeschrieben – auch den Sicherungsschein. Auch wenn Leistungen mehrerer Veranstalter oder Leistungsträger vermittelt werden, bleiben wir Vermittler der Leistungen und es kommt kein gesonderter Reisevertrag zwischen Ihnen und PORTUTEAM zustande.
Sollte die Reise oder ein Teil der Reise von Veranstalter– oder Leistungsträgerseite nicht sofort bestätigt werden können und wir fordern die gewünschten Leistungen daraufhin in Ihrem Auftrag an, so bleiben Sie an Ihren Auftrag bis zur Beantwortung der Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist gebunden. Angemessen ist in diesem Sinne (ausgenommen sind selbstverständlich kurzfristige Buchungen) eine Frist von zehn Tagen, wenn nicht der Veranstalter oder Leistungsträger in seinen eigenen Reisebedingungen anderes festgelegt hat.
Leistungen und Preise
Für die Reisepreise und Reiseleistungen sind grundsätzlich die veröffentlichten Leistungsbeschreibungen der Veranstalter und Leistungsträger maßgebend, als deren Vermittler wir tätig werden. Die Haftung für die Erbringung der Leistungen liegt ausschließlich bei diesen. Insbesondere können wir für die Einhaltung von Flug– oder Fahrzeiten keine Gewähr übernehmen. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Unsere Haftung ist auch dann insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Beteiligten verursacht wurde.
Rücktritt oder Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten. Sollte die Buchung telefonisch erfolgt sein, ist in jedem Fall eine schriftliche Erklärung erforderlich. Wir verpflichten uns, Ihren Rücktritt oder Ihre Umbuchung unverzüglich an den Veranstalter oder Leistungsträger weiterzuleiten. Für die Kosten des Rücktritts oder der Umbuchung sind deren Geschäfts– und Reisebedingungen verbindlich. Eventuell unsererseits entstandene Kosten sind davon nicht berührt.
Bei den durch uns vermittelten Ferienwohnungen entstehen folgende gestaffelte Rücktrittskosten:
1. Bis 77 Tage vor Reisebeginn 10 % des Mietpreises
2. 76 bis 56 Tage vor Reisebeginn 25 % des Mietpreises
3. 55 bis 28 Tage vor Reisebeginn 75 % des Mietpreises
4. ab dem 27. Tag 90 % des Mietpreises
5. Umbuchung bis 77 Tage vor Reisebeginn 25,00 EUR, danach entsprechend Rücktrittskostentabelle.
Linienflugvermittlung
Sondertarife im Linienflugverkehr müssen in der Regel innerhalb bestimmter zeitlicher Fristen ausgestellt und bezahlt werden. Nehmen wir auf Ihren Wunsch hin zunächst nur die Reservierung für Sie vor, ohne dass eine Ticketausstellung erfolgt, kann eine Preisgarantie in keinem Falle übernommen werden.
Nach der Ticketausstellung fallen regelmäßig Stornokosten an und auch eine kostenlose Umbuchung ist dann nicht mehr möglich. Die Einzelheiten werden von den Fluggesellschaften in den jeweiligen veröffentlichten Tarifbestimmungen festgelegt und sind für uns bindend.
Auskünfte
Wir erteilen unsere Auskünfte nach bestem Wissen und den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen. Als Mittler der Reise leiten wir Ihre Wünsche gern an den Veranstalter oder Leistungsträger weiter und übermitteln Ihnen dessen Auskünfte. Wir können jedoch selbst für die Ausführung der Wünsche und die Korrektheit der Auskünfte nicht haften.
Die Informationen über geltende Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsbestimmungen müssen Sie selbständig vor Reiseantritt überprüfen, da diese sich jederzeit ändern können. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Bestimmungen für deutsche Staatsbürger können Sie auf der Internet-Präsenz des Auswärtigen Amtes ersehen, zu der ein Link auf unserer Seite führt. Ausländische Staatsbürger sollten sich grundsätzlich vorab bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes erkundigen.
Gebühren und Kosten
Für folgende Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen, können Kosten entstehen, wenn wir vom Leistungsträger keine Vergütung erhalten. Wir informieren Sie vor der Buchung darüber und berechnen gegebenenfalls wie folgt:
1. Besorgung von Fahrscheinen und Tickets 10 EUR je Fahrschein/Ticket
2. Reservierung von Hotels und sonstiger Unterkünfte 10 - 20 EUR je Reservierung
3. Flugreservierung für Low Cost Airlines 10 EUR je Person
4. Linienflugtickets Inland 20 EUR, Europa 30 EUR, übrige Länder 40 EUR
5. Schriftliche Angebote werden nach Aufwand berechnet. Die Gebühr wird vor Erstellung verbindlich vereinbart und bei Auftragserteilung auf die Buchung angerechnet.
6. Wir behalten uns vor, Kosten für kurzfristig erforderlichen Versand gesondert nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
Gültigkeit der Bestimmungen
Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages zur Folge.
PORTUTEAM, 14057 Berlin, Kaiserdamm 88, Tel. 030-29032627
Stand: 01/2012